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Erläuterungen zur konsolidierten Gewinn- und Verlustrechnung

11. Bruttoumsatz

Der Bruttoumsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Umsatzkategorien:

Beträge x € 1.000 2024/2025 2023/2024
Stärke  218.938   205.662 
Modifizierte Stärke  498.725   532.200 
Nebenprodukte  87.358   84.955 
   805.021   822.817 
  2024/2025 2023/2024
Europäische Union 50% 47%
Rest von Europa 5% 6%
Rest der Welt 45% 47%
  100% 100%

12. Sonstige betriebliche Erträge

Der Posten Sonstige betriebliche Erträge setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Beträge x € 1.000 2024/2025 2023/2024
Kommissions, Lizenzgebühren und andere  3.342   3.182 
Ergebnis der verkauften Vermögenswerte  -   688 
   3.342   3.870 

Der Posten Kommissions, Lizenzgebühren und andere besteht zu einem erheblichen Teil aus einer jährlichen Vergütung.

13. Kosten für ausgelagerte Arbeiten und andere externe Kosten

Die wichtigsten unter den ausgelagerten Arbeiten und anderen externen Kosten erfassten Kosten beziehen sich auf Wartung, Dienstleistungen Dritter, Lagerung und Transport, IT-Lizenzen, Personaleinstellung und Versicherungen.

Honorare des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Beträge x € 1.000 2024/2025 2023/2024
  KPMG Accountants N.V. Anderes KPMG-Netzwerk KPMG Accountants N.V. Anderes KPMG-Netzwerk
Prüfung des Jahresabschlusses  378   64   344   62 
Andere Prüfungsaufgaben  45   -   -   9 
Steuerberatungsleistungen  -   37   -   41 
Sonstige prüfungsfremde Dienstleistungen  23   -   -  5
   446  101  344   117 
         
Summe    547     461 

Die oben genannten Honorare beziehen sich auf die bei Avebe und den an der Konsolidierung beteiligten Unternehmen durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und externe Wirtschaftsprüfer im Sinne von Abschnitt 1 Absatz 1 des niederländischen Wirtschaftsprüferaufsichtsgesetzes (Wet toezicht accountantsorganisaties, kurz Wta) durchgeführten Arbeiten sowie auf die erhobenen Gebühren durch das gesamte Netzwerk, dem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehört. Diese Gebühren beziehen sich auf die Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024/2025, unabhängig davon, ob die Arbeiten bereits im Geschäftsjahr durchgeführt wurden.

14. Gehälter

Die Zahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Mitarbeiter betrug durchschnittlich 1.248 (Vorjahr 1.285). Davon arbeiten 278 (Vorjahr 285) außerhalb der Niederlande. In den Sozialabgaben sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 13.962 Euro (Vorjahr 13.661 Euro) enthalten. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter lässt sich je nach Organisation innerhalb von Avebe wie folgt aufteilen.

  2024/2025 2023/2024
Operations  876   895 
Commerce  122   108 
Group  250   282 
   1.248   1.285 

15. Abschreibungen und sonstige Wertberichtigungen

Die Abschreibungen und sonstigen Wertberichtigungen setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Beträge x € 1.000 2024/2025 2023/2024
Abschreibungen auf Sachanlagen  43.322   41.140 
Nachhaltige Wertminderung  1.525   1.713 
Rücknahme von Wertminderungen  -3.402   - 
Abschreibung immaterieller Vermögenswerte  4   4 
   41.449   42.857 

16. Ergebnis der Beteiligung

Das Ergebnis aus dem Verkauf einer Beteiligung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Beträge x € 1.000 2024/2025 2023/2024
Positives Ergebnis aus Beteiligungsverkauf  -   -3.391 
Rücklage für Umrechnungsdifferenzen  -   17.102 
Summe Ergebnis der Beteiligung  -   13.711 

Am 28. September 2023 wurden die Anteile der Avebe Nisasta Sanayii ve Ticaret Limited Sirketi an Brenntag Specialties verkauft. Das Nettoergebnis aus dem Verkauf aller Avebe Nisasta Sanayii ve Ticaret Limited Sirketi-Aktien ist im Ergebnis aus dem Verkauf einer Beteiligung enthalten. Aufgrund des Verkaufs der Beteiligung an Avebe Nisasta Sanayii ve Ticaret Limited Sirketi wurde der entsprechende Teil der gesetzlichen Rücklage für Umrechnungsdifferenzen in der Betriebsrechnung erfasst.

17. Steuern

Die dem Ergebnis belastete Körperschaftsteuer in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 3,8 Mio. Euro) ist der Saldo der Abrechnungen innerhalb der Organschaft und deren Abwicklung über die wertmäßig verrechneten Verluste sowie die ermittelte Körperschaftsteuer der ausländischen Tochtergesellschaften. Die noch abzuwickelnden Verluste belaufen sich zum 31. Juli 2025 auf 10,5 Mio. Euro (Vorjahr 9,3 Mio. Euro) und werden mit dem geltenden Körperschaftsteuersatz von 25,8 % bewertet. Die temporären Differenzen zwischen betriebswirtschaftlichen Jahresabschlüssen und Steuererklärungen in Höhe von 7,9 Mio. Euro (Vorjahr 10,3 Mio. Euro). Euro wurden mit dem gleichen geltenden Satz bewertet. Die verbleibenden temporären Differenzen in Höhe von 25,8 Mio. Euro (Vorjahr 23,7 Mio. Euro) wurden aufgrund der Unsicherheit über künftige Abwicklungsmöglichkeiten nicht bewertet. Im Vergleich zum Nominalsteuersatz ergibt sich für das Geschäftsjahr 2024/2025 eine abweichende Steuerbelastung von 17,3 %, bedingt durch Steuerabzüge und die Entstehung temporärer Differenzen.

Die effektive Steuerbelastung beträgt 17,3 %. Der numerische Abgleich zwischen dem geltenden und dem effektiven Satz:

  2024/2025 2023/2024
Anwendbarer Steuersatz in den Niederlanden 25,8% 25,8%
     
Steuereffekt von:    
• Unterschiedliche Steuersätze im Ausland 12,0% 31,3%
• Ergebnisse im Rahmen der Teilnahmebefreiung -12,1% -20,1%
• Nicht abzugsfähige Beträge/dauerhafte Differenzen 11,0% 24,6%
• Auswirkung von Änderungen in der Bewertung von Verlusten, Gutschriften oder temporären Differenzen -1,9% 66,8%
• Nutzung verrechenbarer Verluste aus Vorjahren -6,4% -37,7%
• Korrektur früherer Perioden 0,0% -18,4%
• Andere Effekte -11,1% -13,2%
Effektive Steuerbelastung 17,3% 59,1%

Ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 gelten die Vorschriften zu Pillar-2-Ertragsteuern für Avebe. Die Genossenschaft hat die Auswirkungen dieser Vorschriften für die Gruppe bewertet und festgestellt, dass sich daraus keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss ergeben. In den Rechtsgebieten, in denen der De-minimis-Test nicht anwendbar ist, liegt die effektive Steuerbelastung über 15 %. Die Genossenschaft reicht keine Pillar-2-Ertragsteuern für andere Konzerngesellschaften ein, und es werden auch keine Pillar-2-Ertragsteuern an die Genossenschaft weiterbelastet.