Erläuterungen zur Einzeljahresabschluss
Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss des Unternehmens wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Titel 9, Buch 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und den strengen Bestimmungen der Richtlinien für die Jahresberichterstattung erstellt, die vom Rat für Jahresberichterstattung herausgegeben wurden.
Bezüglich der allgemeinen Grundsätze für die Erstellung des Jahresabschlusses, der Grundsätze für die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden und der Ermittlung des Ergebnisses sowie für die Erläuterung der einzelnen Vermögenswerte und Schulden und der Ergebnisse wird auf den Anhang verwiesen, auf den konsolidierten Jahresabschluss, sofern nachstehend nichts anderes angegeben ist.
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen an verbundenen Unternehmen, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt wird, werden zum Nettoinventarwert, mindestens jedoch Null, bewertet. Dieser Nettoinventarwert wird nach den Grundsätzen der Genossenschaft berechnet. Ist der Nettoinventarwert negativ, wird die Beteiligung mit Null bewertet. Berücksichtigt werden auch andere langfristige Interessen, die eigentlich als Teil der Nettoinvestition in die Beteiligung anzusehen sind. Wenn das Unternehmen ganz oder teilweise für Schulden haftet der betreffenden Beteiligung oder die tatsächliche Verpflichtung hat, der Beteiligung (für ihren Anteil) die Begleichung ihrer Schulden zu ermöglichen, wird eine Rückstellung gebildet. Bei der Bestimmung der Höhe dieser Rückstellung werden bereits von den Forderungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft abgezogene Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen berücksichtigt.